§ 2 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom
9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1112), die durch
Artikel 1 der Anordnung vom
21. April 2021 (BGBl. I S. 871) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden der Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.