Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 57; Geltung ab 01.04.2024
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 34 Absatz 5 des Bundesdisziplinargesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389) eingefügt worden ist, ordnet der Vorstand der Deutschen Telekom AG an:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. April 2024 DTAGÜbertrAnO § 2

§ 2 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1112), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 21. April 2021 (BGBl. I S. 871) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden der Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.

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Artikel 2



Diese Anordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.

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Schlussformel



Deutsche Telekom AG

Der Vorstand

B. Bohle



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