§ 2 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom
9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1112), die durch
Artikel 1 der Anordnung vom
21. April 2021 (BGBl. I S. 871) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden der Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.
Diese Anordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.