Artikel 1 - Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGÜbertrAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 15.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 58; Geltung ab 01.04.2024
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2024 DPAGÜbertrAnO § 5

§ 5 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2189) wird wie folgt gefasst:

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.

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Zitierungen von Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 DPAGÜbertrAnOÄndAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DPAGÜbertrAnOÄndAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG
A. v. 18.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 217
Artikel 1 DPAGÜbertrAnOÄndAnO
... im Bereich der Deutschen Post AG vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2189), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 15. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 58) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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