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Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGÜbertrAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 15.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 58; Geltung ab 01.04.2024

Eingangsformel



Nach § 34 Absatz 5 des Bundesdisziplinargesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389) eingefügt worden ist, ordnet der Vorstand der Deutschen Post AG an:


Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. April 2024 DPAGÜbertrAnO § 5

§ 5 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2189) wird wie folgt gefasst:

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.


Artikel 2



Diese Anordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.


Schlussformel



Deutsche Post AG

Der Vorstand

Thomas Ogilvie