Berichtigung des Haushaltsgesetzes 2024 (HG2024Ber k.a.Abk.)

B. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 65; Geltung ab 01.01.2024
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2024 HG 2024 § 4, § 8

Das Haushaltsgesetz 2024 vom 10. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 38) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 4 Absatz 1 ist Satz 2 zu streichen.

2.
In § 8 Absatz 2 ist nach Satz 4 folgender Satz einzufügen:

„Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, bei Vorliegen zwingender Gründe Ausnahmen von Satz 1 zuzulassen."

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Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Dr. Martin Snelting



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