Artikel 2 - Elftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (11. PartGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 70; Geltung ab 05.03.2024, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 5 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. März 2024.



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