Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften (CWÜAGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. März 2024.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 CWÜAGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CWÜAGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 CWÜAGuaÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „oder Artikel 4 Absatz 1 Güter mit doppeltem Verwendungszweck" durch ein Komma und die Wörter „Artikel ... 1 Güter mit doppeltem Verwendungszweck" durch ein Komma und die Wörter „ Artikel 4 Absatz 1 , Artikel 5 Absatz 1 oder Artikel 10 Absatz 1 Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder ... Überwachung" ersetzt. b) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „ Artikel 4 Absatz 2 Satz 2" die Wörter „oder Artikel 5 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § ... eingefügt. c) In Nummer 3 werden die Wörter „in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a eine Vermittlungstätigkeit" durch die Wörter „oder Artikel 8 Absatz 1 eine ... ersetzt. d) In Nummer 4 werden die Wörter „in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a eine Vermittlungstätigkeit" durch die Wörter „oder Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 ...


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