§ 6 - BMDV-Delegationsanordnung (BMDVDelegatAnO)

A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73
Geltung ab 01.04.2024; FNA: 2030-14-238 Beamte

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen


§ 6 ändert mWv. 1. April 2024 BMVBSDelegatAnO § 4, § 5, § 6

1Diese Anordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft. 2Gleichzeitig treten die §§ 4 bis 6 der BMVBS-Delegationsanordnung vom 6. August 2013 (BGBl. I S. 3243) außer Kraft. 3Auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren sind weiterhin das Bundesdisziplinargesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung sowie die §§ 1 bis 3 der BMVBS-Delegationsanordnung vom 6. August 2013 (BGBl. I S. 3243) anzuwenden. 4Maßnahmen, die nach dem bisherigen Recht getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam.



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