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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 05.05.2026
Schlussformel - Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (5. BinSchStrOAbweichV)
V. v. 15.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 98
Inkrafttreten voraussichtlich am 05.05.2026, siehe § 4; FNA: 9501-57-2 Verkehrsordnung
Inkrafttreten voraussichtlich am 05.05.2026, siehe § 4; FNA: 9501-57-2 Verkehrsordnung
Schlussformel
Der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Eric Oehlmann
Eric Oehlmann
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