Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Schlussformel - Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (5. BinSchStrOAbweichV)

V. v. 15.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 98, 282
Geltung ab 01.09.2024 bis 31.08.2027; FNA: 9501-57-2 Verkehrsordnung
|

Schlussformel



Der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Eric Oehlmann

Anzeige