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§ 66 - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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§ 66 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 66 LuftVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.04.2017Artikel 2 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
vom 28.06.2016 BGBl. I S. 1548

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 66 LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 2 15. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... die Angabe „Abs. 1" gestrichen. 9. Die Zwischenüberschrift vor § 66 wird wie folgt gefasst: „2. (§§ 66 bis 68 weggefallen)".  ... Zwischenüberschrift vor § 66 wird wie folgt gefasst: „2. (§§ 66 bis 68 weggefallen)". 10. Die §§ 66 bis 68 werden aufgehoben.  ... „2. (§§ 66 bis 68 weggefallen)". 10. Die §§ 66 bis 68 werden aufgehoben. 11. Die Zwischenüberschrift ...