Die
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die zuletzt durch
Artikel 4 der Verordnung vom 7. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird im Dritten Abschnitt die Angabe „2. Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen von knapp die Vorschriften erfüllenden zivilen Unterschallstrahlflugzeugen an Flughäfen 48a bis 48f" durch die Angabe „2. (weggefallen)" ersetzt.
- 2.
- Nach § 48 wird die Zwischenüberschrift „2. Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen von knapp die Vorschriften erfüllenden zivilen Unterschallstrahlflugzeugen an Flughäfen" gestrichen.
- 3.
- Die §§ 48a bis 48f werden aufgehoben.
- 4.
- § 53 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 6 wird Absatz 5.