interne Verweise§ 97 LuftVZO Ausländische Staatsluftfahrzeuge (vom 06.11.2015) ... erfolgt. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die zuständige Behörde (§ 94 ) nicht ausdrücklich ablehnt. (3) Das Bundesministerium der Verteidigung tritt in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 2 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... 17. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst: „10. Einflug und Verbringung ausländischer ... Luftfahrzeuge in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland". 18. § 94 wird wie folgt gefasst: „§ 94 Erlaubnisbehörde Die ... Deutschland". 18. § 94 wird wie folgt gefasst: „§ 94 Erlaubnisbehörde Die Erlaubnis zum Einflug nach § 2 Abs. 7 des ... erfolgt. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die zuständige Behörde (§ 94 ) nicht ausdrücklich ablehnt. (3) Das Bundesministerium der Verteidigung tritt in ...
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