Schlussformel - Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (6. BinSchStrOAbweichV)

V. v. 02.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 112
Geltung ab 01.05.2024 bis 30.04.2027; FNA: 9501-57-3 Verkehrsordnung

Schlussformel



Der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

In Vertretung Dirk Schwardmann



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