1Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft.
2Von diesem Zeitpunkt an ist die
Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 525) nur noch auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren anzuwenden.