Eingangsformel - BKAmt-Zuständigkeitsanordnung (BKAmtZustAnO)

A. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 117
Geltung ab 01.04.2024; FNA: 2030-11-48-21 Beamte

Eingangsformel



Nach

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Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286),

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§ 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160),

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§ 34 Absatz 5, § 42 Absatz 1 Satz 2 und § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510),

ordnet der Chef des Bundeskanzleramtes an:



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