interne Verweise§ 14 AuslPflVG Fehlender Versicherungsnachweis ... Wenn der Fahrer des Fahrzeugs den Versicherungsnachweis entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht mitführt oder entgegen § 12 Absatz 1 Satz 2 nicht aushändigt, so ... den Versicherungsnachweis entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht mitführt oder entgegen § 12 Absatz 1 Satz 2 nicht aushändigt, so 1. kann das Fahrzeug bei der Einreise aus dem Gebiet eines ... den Grenzzollstellen zurückgewiesen werden. (2) Stellt sich das Fehlen eines nach § 12 Absatz 1 Satz 1 mitzuführenden Versicherungsnachweises während des Gebrauchs des Fahrzeugs im Inland ...
§ 16 AuslPflVG Verordnungsermächtigungen ... 2. von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 , 3. von den Folgen eines fehlenden Versicherungsnachweises (§ 14), 4. ...
§ 19 AuslPflVG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 12 Absatz 1 einen Versicherungsnachweis nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt ... nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder 2. entgegen § 12 Absatz 3 eine dort genannte Handlung gestattet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Artikel 1 V. v. 08.05.1974 BGBl. I S. 1062; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 1 AuslKfzHPflV (vom 17.04.2024) ... Von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes sind die Fahrer folgender Fahrzeuge ausgenommen: 1. Kraftfahrzeuge und ...
§ 3 AuslKfzHPflV Wegfall des Versicherungsnachweises (vom 17.04.2024) ... Von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes sind die Fahrer folgender Fahrzeuge ausgenommen: 1. Kraftfahrzeuge und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
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