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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (AuslPflVNOG k.a.Abk.)
Artikel 2 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AuslPflVNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AuslPflVNOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel AuslPflVNOG *
... des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1 bis 5 und 9 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 des ... Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (ABl. L 430 vom 2.12.2021, S. 1). Die Artikel 1 bis 6 und 9 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen ...
Artikel 9 AuslPflVNOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 8 treten am 17. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die ...
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