Eingangsformel - Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union (LFVVEV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

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des § 23a Nummer 5 und 8 Buchstabe b und des § 62 Absatz 1 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28),

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des § 37 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28) in Verbindung mit dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) und § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,

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des § 53 Absatz 2, des § 56 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 und Absatz 3, der Absätze 2 und 4 sowie des § 57 Absatz 7 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen,

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des § 65 Satz 1 Nummer 2 und 3 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28) und des § 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist:



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