Zitierungen von § 35a 37. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35a 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 37. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 37. BImSchV Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (vom 07.06.2026)
... die einen Antrag auf Anerkennung nach § 31 Absatz 1 oder einen Antrag auf Registrierung nach § 35a Absatz 2 gestellt haben, das Datum der Anerkennung oder Registrierung sowie die Namen, Mailadressen und ...
§ 48 37. BImSchV Datenübermittlung (vom 07.06.2026)
... nach § 30 und 6. registrierten ausländischen Zertifizierungsstellen nach § 35a ...
§ 53 37. BImSchV Übergangsvorschrift (vom 07.06.2026)
... § 31a Absatz 3 auf Feststellung der Akkreditierungsfähigkeit zu stellen. (6) § 35a ist anzuwenden ab dem 1. Januar ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 2 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... f) Nach der Angabe zu § 35 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 35a Registrierung ausländischer Zertifizierungsstellen". g) Die Angabe zu § ... bleiben im Übrigen unberührt." 28. Nach § 35 wird der folgende § 35a eingefügt: „§ 35a Registrierung ausländischer ... 28. Nach § 35 wird der folgende § 35a eingefügt: „ § 35a Registrierung ausländischer Zertifizierungsstellen (1) Eine ... die einen Antrag auf Anerkennung nach § 31 Absatz 1 oder einen Antrag auf Registrierung nach § 35a Absatz 2 gestellt haben, das Datum der Anerkennung oder Registrierung sowie die Namen, Mailadressen und ... nach § 30 und 6. registrierten ausländischen Zertifizierungsstellen nach § 35a ." 40. Nach § 52 wird der folgende § 52a eingefügt:  ... § 31a Absatz 3 auf Feststellung der Akkreditierungsfähigkeit zu stellen. (6) § 35a ist anzuwenden ab dem 1. Januar ...


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