Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 16 GWKHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GWKHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWKHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 GWKHV Mindestangaben in Herkunftsnachweisen
... für strombasierte thermische Energie ausgestellt ist, muss zusätzlich die Angabe nach § 16 Absatz 3  ...
§ 25 GWKHV Zusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas
... Gas muss zusätzlich zu den Angaben nach § 17 die Angaben nach § 15 Absatz 4 und § 16 Absatz 4 enthalten. (2) Ein Herkunftsnachweis für Gas für solches Gas, das unter ...
§ 29 GWKHV Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie
... Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte wird nach § 14 Absatz 1 und § 16 ausgestellt für 1. strombasierte thermische Energie, die im Sinne des § 28 ... Energie wiederum Strom aus erneuerbarer Energie verbraucht wurde, der die Voraussetzungen des § 16 Absatz 2 erfüllt, 2. die Menge an aus oder auf Basis von erneuerbarer Energie erzeugter ...
§ 40 GWKHV Subdelegation an das Umweltbundesamt
... ohne jedoch zusätzliche materielle Entscheidungskriterien, die über die §§ 7 bis 39 dieser Verordnung hinausgehen oder von diesen abweichen, neu zu definieren, 7. ...
§ 42 GWKHV Ordnungswidrigkeiten
...  1. entgegen § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1, 2 oder 3, § 15 Absatz 3, 4 oder 5, § 16 Absatz 3 oder § 30 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 40 ...
Anzeige