interne Verweise§ 1 DDG Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2026) ... 28. Februar 2018; 4. die Vorschriften dieses Gesetzes zur Durchsetzung des Verbots nach § 22c Absatz 2 . Dieses Gesetz gilt nicht für Rundfunk im Sinne der medienrechtlichen ...
§ 28 DDG Information der Öffentlichkeit (vom 01.07.2026) ... entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ist. (4) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22 Absatz 1 ... ist. (4) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22 Absatz 1 oder nach § 22c Absatz 1 zuständig ist, kann sie nach § 30 Absatz 4 erhaltene Zusagen, einen Verstoß ...
§ 30 DDG Befugnisse der Bundesnetzagentur (vom 01.07.2026) ... 4 des Telekommunikationsgesetzes entsprechend. (3) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22c Absatz 1 zuständig ist, kann sie im Rahmen ihrer Befugnisse nach Absatz 1 Waren und Dienstleistungen ... (4) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22 Absatz 1, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ist, kann sie 1. bei einem Verstoß von Anbietern von ... in der Fassung vom 28. Februar 2018, von Dienstleistungserbringern gegen ihre Verpflichtungen nach § 22c Absatz 2 Satz 1 oder von Anbietern von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von ...
§ 31 DDG Rechtsbehelfe (vom 01.07.2026) ... entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ist. (3) Bei Rechtsbehelfen gegen eine Entscheidung der ...
§ 32 DDG Verwaltungsverfahren (vom 01.07.2026) ... entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ...
§ 33 DDG Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2026) ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 2a. entgegen § 22c Absatz 2 Satz 1 eine allgemeine Bedingung bekannt macht, 3. entgegen a) § 25 Absatz 1 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 138
Artikel 1 KuMVDAG Änderung des Digitale-Dienste-Gesetzes ... Februar 2018; 4. die Vorschriften dieses Gesetzes zur Durchsetzung des Verbots nach § 22c Absatz 2 ." b) Nach Absatz 2 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt: ... anzuwendenden Recht." 3. Nach § 22 werden die folgenden §§ 22a bis 22c eingefügt: „§ 22a Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1028 ... entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ist. (4) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22 Absatz 1 oder nach ... zuständig ist. (4) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22 Absatz 1 oder nach § 22c Absatz 1 zuständig ist, kann sie nach § 30 Absatz 4 erhaltene Zusagen, einen Verstoß ... 4 des Telekommunikationsgesetzes entsprechend. (3) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22c Absatz 1 zuständig ist, kann sie im Rahmen ihrer Befugnisse nach Absatz 1 Waren und Dienstleistungen ... (4) Sofern die Bundesnetzagentur nach § 22 Absatz 1, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ist, kann sie 1. bei einem Verstoß von Anbietern von ... in der Fassung vom 28. Februar 2018, von Dienstleistungserbringern gegen ihre Verpflichtungen nach § 22c Absatz 2 Satz 1 oder von Anbietern von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von ... entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ist. (3) Bei Rechtsbehelfen gegen eine Entscheidung der ... entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22, § 22b Absatz 1 oder § 22c Absatz 1 zuständig ist." 8. § 33 wird wie folgt geändert: a) ... Nach Nummer 2 wird die folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. entgegen § 22c Absatz 2 Satz 1 eine allgemeine Bedingung bekannt macht,". bb) Nummer 3 Buchstabe b wird durch ...
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