Das
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom
7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 2009), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 3 wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.
- bb)
- Der Nummer 4 wird das Wort „sowie" angefügt.
- cc)
- Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
- „5.
- des Rechts der digitalen Dienste nach Maßgabe des Digitale-Dienste-Gesetzes".