Zitat in folgenden NormenDatenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz (DADG)
Artikel 1 G. v. 26.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 157
§ 9 DADG Durchsetzung von Verpflichtungen ... die Einhaltung der Anforderungen der Datenverordnung aufgrund einer Beschwerde nach Artikel 38 der Datenverordnung oder von Amts wegen und setzt diese durch. (2) Stellt die Bundesnetzagentur ... (5) Ist eine Streitfrage Gegenstand von drei oder mehr Beschwerdeverfahren nach Artikel 38 der Datenverordnung , so kann die Bundesnetzagentur eines oder mehrere Verfahren vorab durchführen und die ... der Beschwerdeführer kann die Bundesnetzagentur auch mehrere Beschwerdeverfahren nach Artikel 38 der Datenverordnung zu einem Verfahren zusammenfassen. (6) Die Durchsetzung einer Anordnung oder einer ...
§ 13 DADG Information der Öffentlichkeit ... Einleitung von Verfahren sowie Entscheidungen der Bundesnetzagentur in Beschwerdeverfahren nach Artikel 38 der Datenverordnung und in sonstigen Verfahren zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Datenverordnung ...
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