§ 16 - Preisgesetz (PreisG k.a.Abk.)

G. v. 10.04.1948 WiGBl. Nr. 27; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 18.02.1986 BGBl. I S. 265
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 720-1 Allgemeine Preisvorschriften und Grundlagen des Preisrechts

§ 16



Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 1948 außer Kraft. *)


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*)
Anm. d. Red.: entfristet durch § 1 G. v. 29.03.1951 (BGBl. I S. 223)



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