Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung (IntWÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2024 GWB § 123

In § 123 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)" die Wörter „oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung)" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 IntWÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntWÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
Artikel 25 PostModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 190 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 32f Absatz 8 Satz ...


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