Die
Personenstandsverordnung vom
22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch
Artikel 3 Absatz 8 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 42 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 werden die Wörter „weder dem männlichen noch" durch das Wort „nicht" ersetzt.
- b)
- Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Satz 2 gilt auch für Personen, die nicht dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind."
- 2.
- In § 46 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „oder nach § 45b des Gesetzes" durch die Wörter „des Gesetzes oder nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" ersetzt.
- 3.
- Nach § 48 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Auf Verlangen der als „Mutter" oder „Vater" in einer Geburtsurkunde eingetragenen Person wird diese Bezeichnung durch „Elternteil" ersetzt."
- 4.
- In § 56 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d werden in dem Satzteil vor Doppelbuchstabe aa nach dem Wort „Transsexuellengesetzes" die Wörter „in der bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung" eingefügt.
V. v. 11.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 112