Artikel 7 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 7 Änderung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 StaRUG § 41

In § 41 Absatz 1 Satz 3 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist, werden die Wörter „drei Tage" durch die Wörter „am vierten Tag" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33 und 35 Nummer 5 treten am 1. Januar 2025 ...


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