Artikel 24 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 24 Änderung des Lastenausgleichsgesetzes


Artikel 24 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 LAG § 332

In § 332 Absatz 3 Satz 5 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 34 Absatz 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, wird das Wort „dritten" durch das Wort „vierten" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 24 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24 , 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33 und 35 Nummer 5 treten am 1. Januar 2025 in Kraft.  ...


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