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- Anm. d. Red.: Hier ist sehr wahrscheinlich das "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in seiner bis einschließlich 31. Oktober 2012 geltenden Fassung" gemeint, die gemäß Artikel 10 G. v. 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182) gleichzeitig mit Inkrafttreten der neuen Fassung am 1. November 2012 aufgehoben wurde.
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.