III. - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJDBefAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 252
Geltung ab 01.10.2024; FNA: 2031-4-45 Disziplinarrecht

III.


III. ändert mWv. 1. Oktober 2024 BMinJDiszAnO BMJVBDGRuAnO

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 400) und die Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28. Januar 2014 (BGBl. I S. 102) außer Kraft.



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