Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts (2. BinSchStrOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 253, 336; Geltung ab 01.09.2024
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Artikel 2 Änderung der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2024 BinSchStrEV Anlage

Die Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011) (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 100; 2024 I Nr. 115) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 253, S. 4 ff.)

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BinSchStrOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BinSchStrOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 5 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 253 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1.02 Nummer 7 wird ...


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