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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts (1. BinSchStrOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115; Geltung ab 01.05.2024
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Artikel 2 Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2024 BinSchStrEV offen

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011) (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 100, ber. 115)



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Frühere Fassungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.04.2024Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
vom 05.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 115

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. BinSchStrOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BinSchStrOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
B. v. 05.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 115
Berichtigung 1. BinSchStrOuaÄndVBer
... vom 18. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 100) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen: a) Nummer 9 muss wie folgt lauten:  ...