§ 2 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Künstlersozialabgabe 2027
V. v. 10.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 262
Artikel 2 MantelVKSAbgV 2027 Änderung der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 ... 2025 vom 30. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 274) wird wie folgt geändert: § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „§ 2 Außerkrafttreten ... (BGBl. 2024 I Nr. 274) wird wie folgt geändert: § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „§ 2 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit ... geändert: § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt: „ § 2 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 ...
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