Artikel 3 - Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (57. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 3 ändert mWv. 11. Oktober 2024 BKatV Anlage

Nach Nummer 108 der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 266) geändert worden ist, wird folgende Nummer 109 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„109Nicht sichergestellt, dass ein vorgeschriebenes
Notbremsassistenzsystem eingeschaltet ist
§ 23 Absatz 1d
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
100 €".




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