interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... und Besetzung des Prüfungsausschusses § 35". b2) Die Angabe zu § 37b wird wie folgt gefasst: Zuständigkeit für die Zulassung zur ... der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses § 37b ". b3) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: ... Gesetzes und § 30 der Abgabenordnung stehen dem nicht entgegen." 24a. § 37b wird wie folgt gefasst: § 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur ... nicht entgegen." 24a. § 37b wird wie folgt gefasst: § 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der ... Steuerberaterkammer" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe § 37b " durch die Angabe § 37b Abs. 1 bis 3" ersetzt. 26. § 39 wird ... b) In Absatz 2 wird die Angabe § 37b" durch die Angabe § 37b Abs. 1 bis 3" ersetzt. 26. § 39 wird wie folgt gefasst: ...
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