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AgrarLkÄndG
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Art. 4
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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze (AgrarLkÄndG
k.a.Abk.
)
G. v. 23.10.2024
BGBl. 2024 I Nr. 327
; Geltung ab 31.10.2024
4 Änderungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 5 Vorschriften zitiert
Artikel 3
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→
Artikel 5
Artikel 4 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 31. Oktober 2024
EEG 2023
§ 100
§ 100 Absatz 17 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
vom
21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066
), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151
) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(17) Für Strom aus Anlagen, die nach dem am 31. Dezember 2011 geltenden Inbetriebnahmebegriff vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen worden sind, entfällt der Anspruch auf den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen nach
§ 27 Absatz 4 Nummer 2
in Verbindung mit
Anlage 2 Nummer VI.2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung
oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer früheren Fassung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes
abweichend von
Anlage 2 Nummer VII
.2 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung
oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer früheren Fassung nicht endgültig, wenn die in der Anlage eingesetzten nachwachsenden Rohstoffe oder die Anlage im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2025 die Anforderungen der
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
nicht erfüllen.
§ 19 Absatz 2 Satz 2
in Verbindung mit
§ 19 Absatz 1 Nummer 2 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
bleibt unberührt."
Artikel 3
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Artikel 5
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Zitierungen von
Artikel 4 Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AgrarLkÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarLkÄndG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 3 EnWGEÜVÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327
) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Nummer 42a wird ...
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