(1) Die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnung:
- -
- im Vorbereitungsdienst Attachée/Attaché,
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- im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 13) Legationsrätin/Legationsrat, Konsulin/Konsul,
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- in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppe A 14 Legationsrätin Erster Klasse/Legationsrat Erster Klasse, Konsulin Erster Klasse/Konsul Erster Klasse,
Besoldungsgruppe A 15 Vortragende Legationsrätin/Vortragender Legationsrat, Botschaftsrätin/Botschaftsrat, Gesandte/Gesandter, Generalkonsulin/Generalkonsul, Botschafterin/Botschafter,
Besoldungsgruppe A 16 Vortragende Legationsrätin Erster Klasse/Vortragender Legationsrat Erster Klasse, Botschaftsrätin Erster Klasse/Botschaftsrat Erster Klasse, Gesandte/Gesandter, Generalkonsulin/Generalkonsul, Botschafterin/Botschafter,
Besoldungsgruppe B 3 Vortragende Legationsrätin Erster Klasse/Vortragender Legationsrat Erster Klasse, Gesandte/Gesandter, Generalkonsulin/Generalkonsul, Botschafterin/Botschafter,
Besoldungsgruppe B 6 Ministerialdirigentin/Ministerialdirigent, Gesandte/Gesandter, Generalkonsulin/Generalkonsul, Botschafterin/Botschafter,
Besoldungsgruppe B 9 Ministerialdirektorin/Ministerialdirektor, Botschafterin/Botschafter,
Besoldungsgruppe B 11 Staatssekretärin/Staatssekretär.
(3) Die Ämter der Bundesbesoldungsordnung A sind regelmäßig zu durchlaufen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst
V. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 434
Artikel 1 1. LAP-hADVÄndV ... (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 wird die Angabe „- in der Probezeit bis zur Anstellung ... vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, ist § 1 Absatz 2 in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Für ...
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 25.08.2021 BGBl. I S. 4058, 4455