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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025

Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 (RVBeitrSBek2025 k.a.Abk.)

B. v. 19.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 368
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 8232-58-15 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen

Bekanntmachung



Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2025 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent.


Schlussformel



Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Thomas Kaulisch

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