interne Verweise§ 21 EBRG Voraussetzungen (vom 18.06.2011) ... Monaten nach Antragstellung (§ 9), ist ein Europäischer Betriebsrat gemäß den §§ 22 und 23 zu errichten. Das gleiche gilt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
G. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 2. EBRG-ÄndG Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes ... Wörter „Änderung oder Kündigung" eingefügt. 8. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 22 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 22 Absatz 2" ersetzt. bb) In ... In Satz 1 wird die Angabe „§ 22 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 22 Absatz 2" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „Die §§ ... 19. Der bisherige § 36 wird § 32 und in Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 22 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 22 Absatz 2" ersetzt. 20. Der ... Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 22 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 22 Absatz 2" ersetzt. 20. Der bisherige § 37 wird § 33. 21. Die ... in den Fällen des § 21 Absatz 1 ein Europäischer Betriebsrat nach den §§ 22 und 23 zu errichten. § 38 Fortbildung (1) Der Europäische ...
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