§ 4 - Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz (TierGesBußG)

§ 4 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1602



Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 4 Buchstabe a oder Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1602 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Kopie eine Sendung gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe a oder b der Verordnung (EU) 2017/625 begleitet.



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