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Artikel 24 - Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEV 2024 k.a.Abk.)
Artikel 24 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung von 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 299) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise" - 2.
- Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
„Bei der Erteilung von Parkausweisen für Bewohner kann die zuständige Behörde bestimmen, dass die Parkausweise nicht in den Fahrzeugen ausgelegt oder angebracht werden müssen." - 3.
- Folgender Absatz 5 wird angefügt:„(5) Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen nach dieser Vorschrift, die als Parkausweise ausgegeben werden, können vollständig durch automatische Einrichtungen erteilt werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten."
Zitierungen von Artikel 24 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 BEV 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEV 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 32
Artikel 4 eKFVuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 24 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...
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