Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (SoldEntsRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 SGB IV § 18a

§ 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 62 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„8.
der Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10 des Vierzehnten Buches und nach Rechtsvorschriften, die die entsprechende Anwendung des Vierzehnten Buches vorsehen, und der Erwerbsschadensausgleich nach Kapitel 6 des Soldatenentschädigungsgesetzes sowie der Berufsschadensausgleich nach § 82 des Soldatenentschädigungsgesetzes,".

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 SoldEntsRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoldEntsRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Artikel 6a StepVGEG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 423 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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