Artikel 5 - Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 1. April 2025 WDO

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, außer Kraft.



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