Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (2. HZAZustVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 426; Geltung ab 01.01.2025

Eingangsformel



Auf Grund des § 12 Absatz 3 Satz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202) und des § 387 Absatz 2 Satz 1 bis 3 sowie des § 409 Satz 2 in Verbindung mit § 387 Absatz 2 Satz 1 bis 3 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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