Anordnung über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 (BTWahlAnO 2025 k.a.Abk.)

A. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 435
Geltung ab 28.12.2024; FNA: 111-1/16 Wahlrecht
Anordnung
Schlussformel

Anordnung


Anordnung ändert mWv. 28. Dezember 2024 BTWahlAnO 2025

Auf Grund des § 16 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) ordne ich unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) an:

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am

 
23. Februar 2025

statt.

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Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser



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