Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (4. BtMVVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Die Bundesregierung verordnet auf Grund des § 13 Absatz 3 Satz 1 und 2 Nummer 1, 2 und 4 des Betäubungsmittelgesetzes, dessen Absatz 3 Satz 1 durch Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) geändert und dessen Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 durch Artikel 11 Nummer 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1309) geändert worden ist:



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