Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 76; Geltung ab 08.03.2025, abweichend siehe Artikel 3

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet aufgrund des § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2852) geändert worden ist:



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