Eingangsformel - Hinweisgeberschutzgesetz-Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (HinSchGOWiZustV)

V. v. 09.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 111
Geltung ab 15.04.2025; FNA: 450-34-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze

Eingangsformel



Das Bundesministerium der Justiz verordnet aufgrund des § 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist:



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