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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiGNB2025Ber k.a.Abk.)
Berichtigung
In der Bekanntmachung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117) wird die Neufassung wie folgt berichtigt:
§ 35 Absatz 3 muss wie folgt lauten:
§ 35 Absatz 3 muss wie folgt lauten:
- „(3) Zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt werden folgende Daten an das Bundesinstitut für Berufsbildung übermittelt:
- 1.
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
- 2.
- Geschlecht der Auszubildenden, Anschlussvertrag bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung nach diesem Gesetz oder nach der Handwerksordnung,
- 3.
- Verkürzung der Ausbildungsdauer,
- 4.
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen.
- 1.
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift der Auszubildenden,
- 2.
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
- 3.
- Tag, Monat und Jahr des vertraglich vereinbarten Beginns und Endes der Berufsausbildung sowie Tag, Monat und Jahr einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses,
- 4.
- Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift und amtlicher Gemeindeschlüssel der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst.
Schlussformel
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Dirk Mahlberg
Im Auftrag Dirk Mahlberg
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